Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienhof Stark
1. Buchung
Mieter: Die Buchung gilt mit dem Eingang per Post, per Fax, oder mit dem
Absenden des Buchungsformulars (AGB müssen akzeptiert werden) als verbindlich.
Seitens des Vermieters ist die Buchung einer Ferienwohnung erst mit der
Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung bindend. Der Mieter ist
haftbar für alle Ferienwohnungen, die unter seinem Namen gebucht wurden. Dies
gilt auch, wenn eine dritte Person die Ferienwohnung bezieht.
2. Buchung Vermieter: Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn der
Vermieter die Bereitstellung der Ferienwohnung schriftlich bestätigt hat.
Die Bestätigung erfolgt schriftlich, per Post. Bei kurzfristigen Buchungen kann
auch eine Bestätigung telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Leistung: Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der
Reservierung, sowie Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höherer Gewalt bzw.
widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und den mit
angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein
gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem
Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit,
den Vertrag zu kündigen. Die in den Medien abgebildeten Ausstattungselemente
sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung abweichen. In unseren
Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.
4. Anreisezeit: Die Anreisezeit ist zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr. Sollte
sich seitens des Gastes eine Verzögerung der Anreise ergeben, muss eine
rechtzeitige Information erfolgen. Sollte keine Information durch den
Gast vorliegen, oder eine andere Absprache getätigt worden sein, hat der
Vermieter das Recht ab 19.00 Uhr die Ferienwohnung, im Sinne der
Schadensminimierung, zur weiteren Vermietung freizugeben.
5. Abreise: Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung am Tag der Abreise
bis 10.00 Uhr ordnungsgemäß zu übergeben.
Der Vermieter ist berechtigt, bei einer verspäteten Abreise bis 12.00 Uhr
den 1/2 Tagespreis und bei späterer Abreise den vollen Tagespreis zu berechnen.
6. Zahlungsbedingungen: Der Mietpreis ist bar vor Ort zu bezahlen. Bei
Überweisung durch die Bank muss die Zahlung spätestens 1 Tag vor Abreise auf
das Konto des Vermieters erfolgen. Es wird keine Kartenzahlung akzeptiert.
7. Stornobedingungen: Der Mieter kann jederzeit durch eine Rücktrittserklärung
/ Stornierung gegenüber dem Ferienhof Stark vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären.
Bei Stornierung der Ferienwohnung gelten folgende Regeln:
|
Bis zum 42. Tag vor Reiseantritt |
10 % der Gesamtsumme |
|
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt |
30 % der Gesamtsumme |
|
Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt |
50 % der Gesamtsumme |
|
Bis zum 7. Tag vor Reiseantritt |
80 % der Gesamtsumme |
|
Danach |
90 % der Gesamtsumme |
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.
Der Vermieter ist angehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte
eine Vermietung der Ferienwohnung im stornierten Zeitraum nicht möglich sein,
hat der Mieter für den Zeitraum aufzukommen.
8. Hausordnung und Sorgfaltspflicht: Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu
halten. Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu
behandeln. Schuldhaft entstandene Schäden sind vom Mieter zu ersetzen.
Während der Mietzeit entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden.
Mängel, die bei Reiseantritt auffallen, sind sofort dem Vermieter zu melden,
dieser hat schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
9. Kündigung: Der Vermieter ist berechtigt, bei Missbrauch der Ferienwohnung
oder anderen gewichtigeren Verstößen gegen den Vertrag mit sofortiger Wirkung
diesen aufzulösen.
10. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung eingebrachter
Sachen, einschließlich PKW.
11. In den Ferienwohnungen und im ganzen Ferienhaus ist das Rauchen verboten.
Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr von mindestens
50,00 € zu erheben, oder den Betrag, der zur Beseitigung der
Gerüche oder der entstandenen Schäden notwendig ist.
12. Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen wie den Pool, den Spielplatz,
Garten, und der Leihgefährte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ställe und Gehege
der Tiere sind ohne Erlaubnis nicht zu betreten.
Generell
gilt: Ein ruhiges, offenes und direktes Gespräch regelt so gut wie alles!