Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienhof Stark

1. Buchung Mieter: Die Buchung gilt mit dem Eingang per Post, per Fax, oder mit dem Absenden des Buchungsformulars (AGB müssen akzeptiert werden) als verbindlich. Seitens des Vermieters ist die Buchung einer Ferienwohnung erst mit  der Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung bindend.  Der Mieter ist haftbar für alle Ferienwohnungen, die unter seinem Namen gebucht wurden. Dies gilt auch, wenn eine dritte Person die Ferienwohnung  bezieht.
                   
2. Buchung Vermieter: Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn der Vermieter die Bereitstellung der Ferienwohnung schriftlich bestätigt hat.  Die Bestätigung erfolgt schriftlich, per Post. Bei kurzfristigen Buchungen kann auch eine Bestätigung telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

3. Leistung: Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung, sowie Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und den mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die in den Medien abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung abweichen. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.

4. Anreisezeit: Die Anreisezeit ist zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr. Sollte sich seitens des Gastes eine Verzögerung der Anreise ergeben, muss eine rechtzeitige Information erfolgen.  Sollte keine Information durch den Gast vorliegen, oder eine andere Absprache getätigt worden sein, hat der Vermieter das Recht ab 19.00 Uhr die Ferienwohnung, im Sinne der Schadensminimierung, zur weiteren Vermietung freizugeben.

5. Abreise: Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr ordnungsgemäß zu übergeben.
 Der Vermieter ist berechtigt, bei einer verspäteten Abreise bis 12.00 Uhr den 1/2 Tagespreis und bei späterer Abreise den vollen Tagespreis zu berechnen.

6. Zahlungsbedingungen: Der Mietpreis ist bar vor Ort zu bezahlen. Bei Überweisung durch die Bank muss die Zahlung spätestens 1 Tag vor Abreise auf das Konto des Vermieters erfolgen. Es wird keine Kartenzahlung akzeptiert.

7. Stornobedingungen: Der Mieter kann jederzeit durch eine Rücktrittserklärung / Stornierung gegenüber dem Ferienhof Stark vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären.
Bei Stornierung der Ferienwohnung gelten folgende Regeln:

 Bis zum 42. Tag vor Reiseantritt

 10 % der Gesamtsumme

 Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt

 30 % der Gesamtsumme

 Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt

 50 % der Gesamtsumme

 Bis zum   7. Tag vor Reiseantritt

 80 % der Gesamtsumme

 Danach

 90 % der Gesamtsumme

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

Der Vermieter ist angehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.  Sollte eine Vermietung der Ferienwohnung im stornierten Zeitraum nicht möglich sein, hat der Mieter für den Zeitraum aufzukommen.

8. Hausordnung und Sorgfaltspflicht: Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten. Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Schuldhaft entstandene Schäden sind vom Mieter zu ersetzen.
Während der Mietzeit entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden.  Mängel, die bei Reiseantritt auffallen, sind sofort dem Vermieter zu melden, dieser hat schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

9. Kündigung: Der Vermieter ist berechtigt, bei Missbrauch der Ferienwohnung oder anderen gewichtigeren Verstößen gegen den Vertrag mit sofortiger Wirkung diesen aufzulösen.

10. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen, einschließlich PKW.

11. In den Ferienwohnungen und im ganzen Ferienhaus ist das Rauchen verboten. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr von mindestens 50,00 €  zu erheben, oder den Betrag,  der zur Beseitigung der Gerüche oder der entstandenen Schäden notwendig ist.

12. Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen wie den Pool, den Spielplatz, Garten, und der Leihgefährte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ställe und Gehege der Tiere sind ohne Erlaubnis nicht zu betreten.

Generell gilt: Ein ruhiges, offenes und direktes Gespräch regelt so gut wie alles!